Freigegebener Seitenstreifen auf Autobahnen – Rechtsfahrgebot beachten!

Seit über 10 Jahren gibt es in den Hauptverkehrszeiten auf der A73 zwischen Forchheim und Erlangen eine Seitenstreifenfreigabe. Trotzdem haben immer noch nicht alle Verkehrsteilnehmer verstanden, wie sie sich verhalten müssen. Eine kurze Erklärung, gerade auch für Berufskraftfahrer!

 

Der Seitenstreifen wird durch folgendes Schild freigegeben. In diesem Fall gilt der Seitenstreifen als normaler rechter Fahrstreifen, also muss man hier auch fahren (Rechtsfahrgebot).

Autobahn A73 Seitenstreifen Freigabe Verkehrsschild Rechtsfahrgebot
Dieses Schild bedeutet: Seitenstreifen befahren! Der Seitenstreifen wird damit zu einer normalen Fahrspur und muss befahren werden.

Bei einem Unfall oder einer Panne auf dem Seitenstreifen wird die Spur geräumt bzw. gesperrt. Dies wird durch folgende Schilder angezeigt:

Autobahn A73 Seitenstreifen räumen
Dieses Schild bedeutet: Seitenstreifen räumen, d.h. auf die "mittlere" Fahrspur wechseln
Autobahn A73 Seitenstreifen nicht befahren
Dieses Schild bedeutet: Seitenstreifen nicht befahren

In regelmäßigen Abständen gibt es Not-Haltebuchten neben dem Seitenstreifen. Diese dürfen nicht als Parkplatz missbraucht werden und werden durch folgendes Schild gekennzeichnet:

Autobahn A73 Seitenstreifen Nothaltbucht
Dieses Schild bedeutet: Hier darf bei Notfällen oder Pannen gehalten werden. Das ist kein Parkplatz!

Sie denken sich jetzt vielleicht: "Das ist doch sonnenklar, dass man auf einer Autobahn nicht parken darf. Das macht doch niemand!" Leider schon. LKW-Fahrer parken regelmäßig in den Pannenbuchten. Aus Sicherheitsgründen wird dann der Seitenstreifen nicht freigegeben. Eine Fahrspur weniger führt im Berufsverkehr sehr schnell zu Staus.

 

Das Fehlverhalten eines einzelnen LKW-Fahrers wird dadurch zum Ärgernis für hunderte Verkehrsteilnehmer!

Druckstoß Andreas Ismaier

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Letzte Aktualisierung:

27.12.2023